Stress-Abbau hält
jung und gesund
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DIE PFLEGE-ERGÄNZUNGS-VERSICHERUNG
So vermeiden Sie den finanziellen Ruin im Falle eines Pflegefalles
Wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind nach dem Gesetz Personen,die wegen einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Krankheit oder einer Behinderung
für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende
persönliche Verrichtungen des täglichen Lebens
über eine Dauer von mindestens sechs Monaten
in erheblichem Maß Hilfe brauchen.
Ausgehend von der Häufigkeit des Hilfsbedarfs
werden im Sozialgesetzbuch XI in § 15 drei Pflegestufen definiert:
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Pflegestufe I
Wer die Pflegestufe I zugeordnet bekommt, gilt als „erheblich pflegebedürftig“. Der Hilfebedarf muss mindestens ein Mal täglich bestehen, bei wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Mobilität und Ernährung. Zusätzlich muss mehrfach wöchentlich Unterstützung bei der Versorgung des Haushaltes notwendig sein.
Pflegestufe II
Schwerpflegebedürftig ist, wer bei der Grundpflege mindestens drei Mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten fremder Hilfe bedarf. Durchschnittlich müssen mindestens drei Stunden täglicher Hilfebedarf erreicht werden. Davon müssen für die Grundpflege mindestens zwei Stunden anfallen.
Pflegestufe III
Schwerstpflegebedürftig ist, wer bei der Grundpflege täglich rund um die Uhr, auch nachts, fremder Hilfe bedarf. Durchschnittlich müssen insgesamt mindestens fünf Stunden täglicher Hilfebedarf erreicht werden. Davon müssen für die Grundpflege mindestens vier Stunden innerhalb von 24 Stunden aufgewendet werden.
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Es kann jeden treffen ....
Eigentlich wollte Hans P. mit seiner
Frau den Ruhestand genießen, reisen,
sich seinen Hobbys widmen, mehr
Zeit mit den Enkelkindern verbringen.
Doch mit dem Schlaganfall vor knapp
einem Jahr kam alles anders.
Seitdem ist der einst rüstige Rentner
einseitig gelähmt. Wie rund zwei
Millionen Menschen in Deutschland
ist Hans P. jetzt pflegebedürftig. Für
viele ist die Pflegebedürftigkeit nicht
nur eine psychische, sondern auch
eine finanzielle Herausforderung.
Denn Hilfe beim Waschen, Einkaufen,
Essen, Trinken oder auch der Körperpflege
kostet Geld. Häufig sind die Angehörigen,
wie im Fall von Hans P.,auch gar nicht in
der Lage, adäquate Hilfe bei der Pflege zu
leisten.
Kurz: Am Pflegeheim oder einer professionellen Pflegekraft führt meist
kein Weg vorbei. Doch ein vollstationärer
Pflegeheimplatz kostet heute im
Bundesdurchschnitt rund 2.900 Euro
im Monat. Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung zahlt jedoch selbst
im Härtefall nur bis zu 1.688 Euro pro
Monat
Der Pflegebedürftige muss
also gut 1.200 Euro monatlich selbst
tragen, häufig sogar deutlich mehr.
Ohne zusätzliche private Vorsorge
schmilzt das Ersparte dann schnell
dahin. Ist der Pflegebedürftige nicht
in der Lage, die Differenz selbst zu
tragen, wird die Familie zur Kasse
gebeten. Kurz: Wer sich nicht zusätzlich
privat absichert, riskiert im Pflegefall
das Familienvermögen!
Die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger
aus der Pflegepflichtversicherung
erhält, hängen von der Einstufung in
eine bestimmte Pflegestufe ab. Die
Einstufung erfolgt in der Regel auf
Basis eines Gutachtens des Medizinischen
Dienstes. Unterschieden wird
bei den Leistungen grundsätzlich, ob
eine ambulante oder stationäre Pflege
erfolgt und wer letztlich pflegt. Pflegen
zum Beispiel Angehörige, gibt’s
Pflegegeld.Bei professionellen Kräften
werden Sachleistungen gezahlt. Erste
Anhaltspunkte finden Sie in der folgenden Tabelle.
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Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung je Kalendermonat
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Pflegegeld
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häusliche Pofi-Pflege |
stationäre Profi-Pflege |
Pflegestufe I
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205 Euro
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384 Euro
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1023 Euro
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Pflegestufe II
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410 Euro
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921 Euro
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1279 Euro
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Pflegestufe III
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665 Euro
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1432 Euro
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1432 Euro
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Private Vorsorge für den Pflegefall
Fehlt eine private Zusatzabsicherung,
kann der finanzielle Druck Betroffene
und Angehörige zusätzlich belasten.
Dem können Sie jetzt sinnvoll mit den
neuen Pflegetagegeld-Tarifen
entgegen wirken, die die Versicherungskontor GmbH anbietet.
Mit den Tarifen
PflegeKOMPAKT und PflegeOPTIMAL
ist eine bedarfsgerechte Absicherung
gewährleistet. Der Abschluss ist bis
zum Alter von 70 Jahren möglich. Es
erfolgt nur eine einfache Gesundheitsprüfung.
Diese beiden Pflegetagegeldtarife
können Sie zudem durch den
Tarif PflegeSERVICE mit hilfreichen
Assistance-Leistungen im Pflegefall
ergänzen.
Diese private Absicherung wird
zu einem sehr guten Preis-
Leistungs-Verhältnis angeboten. Für ein vereinbartes
Tagegeld von 60 Euro zahlt ein
30-Jähriger im Tarif PflegeOPTIMAL
monatlich nur 13,80 Euro, ein 50-Jähriger
35,40 Euro. Noch günstiger ist der
Tarif PflegeKOMPAKT, der ab
Pflegestufe III leistet: Hier zahlt der
30-jährige Mann monatlich 5,52 und
der 50-Jährige 13,68 Euro.
Mehr als 2 Millionen Pflegebedürftige.
Pflege – keine Frage des Alters.
Mehr als 2 Millionen Menschen sind derzeit in Deutschland
pflegebedürftig. Prognosen gehen davon aus, dass
diese Zahl bis 2020 auf rund 3 Millionen steigen wird.
Gleichzeitig steht die soziale Pflegepflichtversicherung,
die nur einen Grundschutz bietet, vor großen
Finanzierungsproblemen.
Dafür verantwortlich sind die Alterung der Bevölkerung,
der medizinisch-technische Fortschritt sowie
die Tatsache, dass immer mehr Pflegeleistungen nicht
mehr von Familienangehörigen, sondern von bezahlten
Kräften zu Hause oder im Heim erbracht werden.
Und das ist teuer.
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Um die Lücke zwischen den Kosten der Pflege und den Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen, müßte zum Beispiel ein 40 jähriger
Mann für eine Pflege-Ergänzungs-Versicherung einen monatlichen Beitrag von 25,48 € aufbringen. Das bekommt er im Pflegefall dafür monatlich und zusätzlich zu den Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung:
in Pflegestufe III: 2100 Euro monatlich
in Pflegestufe II: 1260 Euro monatlich
Wie sehen die Leistungen konkret aus?
Im Tarif PflegeKOMPAKT erhalten Sie ab dem ersten Tag der
Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe III ein Pflegetagegeld
zwischen 10 und 100 Euro. Die Höhe bestimmen Sie
selbst. Dabei wählen Sie den Tagessatz in 5-Euro-Schritten.
Unabhängig, ob ambulante oder stationäre Pflege
Leistungsvoraussetzung wie gesetzliche Pflegeversicherung
Mit dem ersten Tag der Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe III
ist die Versicherung beitragsfrei.
Es gilt eine Wartezeit von drei Jahren, entfällt bei Unfall.
Um über die Jahre eine adäquate Leistung sicherzustellen,
werden die Leistungen und Beiträge alle drei Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung automatisch dynamisiert.
Entscheiden Sie sich für den neuen Tarif PflegeOPTIMAL,
erhalten Sie bereits ab der Pflegestufe II Leistungen
(60 % des vereinbarten Tagessatzes). Zudem erhalten Sie
hier eine Einmalzahlung in Höhe des 60-fachen Tagessatzes.
Dies hilft dem Betroffenen, erste wichtige Ausgaben
abzudecken, wie zum Beispiel den notwendigen Umbau
der eigenen Wohnung. Weitere Highlights sind:
Höchstaufnahmealter 70
vereinfachte Gesundheitsprüfung
attraktive Prämiengestaltung
solides Preis-Leistungs-Verhältnis
fachkompetente Beratung
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Wenn Sie ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch mit einer kompetenten Versicherungs-Fachfrau/einem kompetenten Versicherungs-Fachmann der Firma Versicherungs-Kontor GmbH oder ein unverbindliches Angebot zum Thema Pflege-Ergänzung-Versicherung wünschen, klicken Sie hier:
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