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  DIE PFLEGE-ERGÄNZUNGS-VERSICHERUNG
So vermeiden Sie den finanziellen Ruin im Falle eines Pflegefalles

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftig sind nach dem Gesetz Personen,die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende persönliche Verrichtungen des täglichen Lebens über eine Dauer von mindestens sechs Monaten in erheblichem Maß Hilfe brauchen. Ausgehend von der Häufigkeit des Hilfsbedarfs werden im Sozialgesetzbuch XI in § 15 drei Pflegestufen definiert:

Pflegestufe I
Wer die Pflegestufe I zugeordnet bekommt, gilt als „erheblich pflegebedürftig“. Der Hilfebedarf muss mindestens ein Mal täglich bestehen, bei wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Mobilität und Ernährung. Zusätzlich muss mehrfach wöchentlich Unterstützung bei der Versorgung des Haushaltes notwendig sein.

Pflegestufe II
Schwerpflegebedürftig ist, wer bei der Grundpflege mindestens drei Mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten fremder Hilfe bedarf. Durchschnittlich müssen mindestens drei Stunden täglicher Hilfebedarf erreicht werden. Davon müssen für die Grundpflege mindestens zwei Stunden anfallen.

Pflegestufe III
Schwerstpflegebedürftig ist, wer bei der Grundpflege täglich rund um die Uhr, auch nachts, fremder Hilfe bedarf. Durchschnittlich müssen insgesamt mindestens fünf Stunden täglicher Hilfebedarf erreicht werden. Davon müssen für die Grundpflege mindestens vier Stunden innerhalb von 24 Stunden aufgewendet werden.


Es kann jeden treffen ....

Eigentlich wollte Hans P. mit seiner Frau den Ruhestand genießen, reisen, sich seinen Hobbys widmen, mehr Zeit mit den Enkelkindern verbringen. Doch mit dem Schlaganfall vor knapp einem Jahr kam alles anders. Seitdem ist der einst rüstige Rentner einseitig gelähmt. Wie rund zwei Millionen Menschen in Deutschland ist Hans P. jetzt pflegebedürftig. Für viele ist die Pflegebedürftigkeit nicht nur eine psychische, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. Denn Hilfe beim Waschen, Einkaufen, Essen, Trinken oder auch der Körperpflege kostet Geld. Häufig sind die Angehörigen, wie im Fall von Hans P.,auch gar nicht in der Lage, adäquate Hilfe bei der Pflege zu leisten. Kurz: Am Pflegeheim oder einer professionellen Pflegekraft führt meist kein Weg vorbei. Doch ein vollstationärer Pflegeheimplatz kostet heute im Bundesdurchschnitt rund 2.900 Euro im Monat. Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung zahlt jedoch selbst im Härtefall nur bis zu 1.688 Euro pro Monat

Der Pflegebedürftige muss also gut 1.200 Euro monatlich selbst tragen, häufig sogar deutlich mehr. Ohne zusätzliche private Vorsorge schmilzt das Ersparte dann schnell dahin. Ist der Pflegebedürftige nicht in der Lage, die Differenz selbst zu tragen, wird die Familie zur Kasse gebeten. Kurz: Wer sich nicht zusätzlich privat absichert, riskiert im Pflegefall das Familienvermögen! Die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger aus der Pflegepflichtversicherung erhält, hängen von der Einstufung in eine bestimmte Pflegestufe ab. Die Einstufung erfolgt in der Regel auf Basis eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes. Unterschieden wird bei den Leistungen grundsätzlich, ob eine ambulante oder stationäre Pflege erfolgt und wer letztlich pflegt. Pflegen zum Beispiel Angehörige, gibt’s Pflegegeld.Bei professionellen Kräften werden Sachleistungen gezahlt. Erste Anhaltspunkte finden Sie in der folgenden Tabelle.


Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung je Kalendermonat

        Pflegegeld      häusliche Pofi-Pflege      stationäre Profi-Pflege
  Pflegestufe I      205 Euro           384 Euro          1023 Euro
  Pflegestufe II      410 Euro           921 Euro          1279 Euro
  Pflegestufe III      665 Euro         1432 Euro          1432 Euro

Private Vorsorge für den Pflegefall

Fehlt eine private Zusatzabsicherung, kann der finanzielle Druck Betroffene und Angehörige zusätzlich belasten. Dem können Sie jetzt sinnvoll mit den neuen Pflegetagegeld-Tarifen entgegen wirken, die die Versicherungskontor GmbH anbietet. Mit den Tarifen PflegeKOMPAKT und PflegeOPTIMAL ist eine bedarfsgerechte Absicherung gewährleistet. Der Abschluss ist bis zum Alter von 70 Jahren möglich. Es erfolgt nur eine einfache Gesundheitsprüfung. Diese beiden Pflegetagegeldtarife können Sie zudem durch den Tarif PflegeSERVICE mit hilfreichen Assistance-Leistungen im Pflegefall ergänzen. Diese private Absicherung wird zu einem sehr guten Preis- Leistungs-Verhältnis angeboten. Für ein vereinbartes Tagegeld von 60 Euro zahlt ein 30-Jähriger im Tarif PflegeOPTIMAL monatlich nur 13,80 Euro, ein 50-Jähriger 35,40 Euro. Noch günstiger ist der Tarif PflegeKOMPAKT, der ab Pflegestufe III leistet: Hier zahlt der 30-jährige Mann monatlich 5,52 und der 50-Jährige 13,68 Euro.

Mehr als 2 Millionen Pflegebedürftige.
Pflege – keine Frage des Alters.


Mehr als 2 Millionen Menschen sind derzeit in Deutschland pflegebedürftig. Prognosen gehen davon aus, dass diese Zahl bis 2020 auf rund 3 Millionen steigen wird. Gleichzeitig steht die soziale Pflegepflichtversicherung, die nur einen Grundschutz bietet, vor großen Finanzierungsproblemen.



Dafür verantwortlich sind die Alterung der Bevölkerung, der medizinisch-technische Fortschritt sowie die Tatsache, dass immer mehr Pflegeleistungen nicht mehr von Familienangehörigen, sondern von bezahlten Kräften zu Hause oder im Heim erbracht werden. Und das ist teuer.

Um die Lücke zwischen den Kosten der Pflege und den Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen, müßte zum Beispiel ein 40 jähriger Mann für eine Pflege-Ergänzungs-Versicherung einen monatlichen Beitrag von 25,48 € aufbringen. Das bekommt er im Pflegefall dafür monatlich und zusätzlich zu den Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung:

        in Pflegestufe III: 2100 Euro monatlich
       in Pflegestufe   II: 1260 Euro monatlich

Wie sehen die Leistungen konkret aus?

Im Tarif PflegeKOMPAKT erhalten Sie ab dem ersten Tag der Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe III ein Pflegetagegeld zwischen 10 und 100 Euro. Die Höhe bestimmen Sie selbst. Dabei wählen Sie den Tagessatz in 5-Euro-Schritten. Unabhängig, ob ambulante oder stationäre Pflege Leistungsvoraussetzung wie gesetzliche Pflegeversicherung Mit dem ersten Tag der Pflegebedürftigkeit in Pflegestufe III ist die Versicherung beitragsfrei. Es gilt eine Wartezeit von drei Jahren, entfällt bei Unfall. Um über die Jahre eine adäquate Leistung sicherzustellen, werden die Leistungen und Beiträge alle drei Jahre ohne erneute Gesundheitsprüfung automatisch dynamisiert. Entscheiden Sie sich für den neuen Tarif PflegeOPTIMAL, erhalten Sie bereits ab der Pflegestufe II Leistungen (60 % des vereinbarten Tagessatzes). Zudem erhalten Sie hier eine Einmalzahlung in Höhe des 60-fachen Tagessatzes. Dies hilft dem Betroffenen, erste wichtige Ausgaben abzudecken, wie zum Beispiel den notwendigen Umbau der eigenen Wohnung. Weitere Highlights sind:

<Höchstaufnahmealter>  Höchstaufnahmealter 70
Gesundheitsprüfung  vereinfachte Gesundheitsprüfung
Prämiengestaltung  attraktive Prämiengestaltung
Prämiengestaltung  solides Preis-Leistungs-Verhältnis
Prämiengestaltung  fachkompetente Beratung


Wenn Sie ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch mit einer kompetenten Versicherungs-Fachfrau/einem kompetenten Versicherungs-Fachmann der Firma Versicherungs-Kontor GmbH oder ein unverbindliches Angebot zum Thema Pflege-Ergänzung-Versicherung wünschen, klicken Sie hier: